+++ Informationen zur Ausleihe +++

Natürlich wollen wir den Studierenden des Departments Projekte und die Fortsetzung ihrer Projekte ermöglichen.

Die Ausleihe im Produktionslabor steht nur Studierenden des Departments Medientechnik mit Einweisung im Produktions- oder Videolabor zur Verfügung.

 

Regelungen ab dem 29.11.2021

Ab dem 29.11.2021 darf im Produktionslabor nur noch Material für studienrelevante Projekte, also Projekte welche im Rahmen eines Bachelor- oder Masterkurses durchgeführt werden, ausgeliehen werden. 

  1. Schreibe dann eine Email an ausleihe@campusfinkenau.com mit der Projektbeschreibung, dem Modul, dem Zeitraum und einer vollständigen Equipment-Liste.
  2. Ein*e Tutor*in wird sich bei dir melden und einen Termin zur Ausleihe ausmachen. Hierfür stehen folgende Zeiten zur Verfügung:

    Ausleihtermine im Sommersemester 2024:

    Donnerstags 13:00 – 15:00 Uhr: Equipmentausgabe und -rücknahme
    Mittwochs 13:00 – 15:00 Uhr: Equipmentrücknahme

  3. Du und zwei weitere Teammitglieder können das Equipment an der Lager-Tür des Produktionslabors abholen. Bitte warte darauf, dass ein*e Tutor*in dich herein bittet. Beim Betreten des Labors müsst ihr eine Maske tragen.

Bitte beachtet, dass wir euch nur das vorher angefragte Material herausgeben und nicht auf Änderungswünsche vor Ort eingehen können.

Lichttechnik, Audiotechnik, Videotechnik und Bühnenausstattung sind bei uns im Labor für Medientechnik-Student*Innen der HAW zum Verleih erhältlich. Dazu besitzt das Produktionslabor eine Werkstatt, die nach Absprache für Projekte benutzt werden kann.

Interessiert? Dann schreibe uns eine Mail an ausleihe@campusfinkenau.com

Bei einer Anfrage wird die Kenntnis der Richtlinien vorausgesetzt.

Richtlinien

§ 1 Anfragen einer Leihe

(1) Die Anfrage für eine Leihe sollte mit ausreichend viel Vorlaufzeit zum, vom Entleiher geplanten Leihzeitraum angefragt werden. So ist für genügend Bearbeitungszeit für den/die Verleiher/-in gesorgt. Außerdem erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass das nach gefragte Material auch zur Verfügung steht.

(2) Projekte, die einen absehbaren größeren Umfang haben, müssen mindestens zwei Wochen mit einer vollständigen Materialliste angefragt werden. So ist sichergestellt, dass das Material vorhanden ist und eventuelle Probleme und/oder Unklarheiten können mit dem/der Verleiher/-in frühzeitig geklärt werden.

(3) Angefragtes Material muss eine Woche vor Beginn des Leihverhältnisses verbindlich bestätigt werden. Material kann je nach Verfügbarkeit auch noch am Leihtag dazu gebucht werden.

(4) Projekt mit größerem Umfang müssen eine Woche vor Beginn des Leihverhältnisses endgültig und verbindlich bestätigt werden. Terminänderungen sind ebenfalls eine Woche vor Beginn des Leihverhältnisses mitzuteilen. Kommt man dem nicht nach, behalten wir uns vor Material der Leihe an andere zu vergeben.

(5) Die Abholung einer Leihe am vereinbarten Tag muss drei Tage vor Beginn des Leihverhältnisses verbindlich bestätigt werden. Kommt man dem nicht nach, behalten wir uns vor Material der Leihe an andere zu vergeben.

(6) Die Leihe von Material aus dem Produktionslabor ist auf maximal zwei Wochen begrenzt. Ausnahmen werden in Sonderfällen erteilt.

(7) Bei der Anfrage einer Leihe muss stets eine kurze Projektbeschreibung beigefügt sein. Es wird sich vorbehalten die Anfrage mit einer Absage zu beantworten, wenn dem nicht nachgekommen wird.

(8) Wird eine Leihe während der Ausleihzeiten persönlich besprochen, muss der/die Entleiher/- in dennoch im Nachhinein eine Mail an die Ausleihe schreiben. So wird sichergestellt, dass man den/die Entleiher/-in über mögliche Änderungen informieren kann.

§ 2 Abholung einer Leihe

(1) Wird reserviertes Material zum vereinbarten Termin nicht abgeholt, wird die Reservierung mit Ende der Ausleihzeit ungültig. Besteht weiterhin Interesse daran, dass Material zu leihen, muss eine erneute Reservierung per Mail vorgenommen werden.

§ 3 Verträge verlängern

(1) Soll eine Leihe um eine bestimmte Anzahl an Tagen verlängert werden muss dies mindesten drei Tage vor der vereinbarten Rückgabe des Material per Mail durch den/die Entleiher/-in geschehen.

(2) Ist die Verlängerung einer Leihe durch den/die Verleiher/-in genehmigt, muss der neue Vertrag mit dem Ende des ersten Leihverhältnisses erneut werden. D.h. der/die Entleiher/-in muss zum Ende des Leihverhältnisses den neuen Vertrag während des Öffnungszeiten unterschreiben.

§ 3 Rückgabe einer Leihe

(1) Wird geliehenes Material nicht zum auf dem Leihvertrag angebenden Zeitpunkt zurückgebracht, stellt dies einen Vertragsbruch nach § 2 „Dauer des Leihverhältnisses” des Leihvertrages der Hochschule für angewandten Wissenschaften dar und wir dementsprechend mit einer Mahnung und einem Vermerk bedacht.

(2) Kommt es zu einer weiteren Missachtung von § 2 „Dauer des Leihverhältnisses” des Leihvertrages gibt es eine weiter Mahnung und einen zweiten Vermerk.

(3) Beim dritten Verstoß gegen § 2 „Dauer des Leihverhältnisses” des Leihvertrages, wird dies mit einer Ausschließung von der Leihe bestraft.

(4) Fehlt ein Teil des auf dem Leihvertrag vermerkten Materials, so ist eine Rückgabe des/der Fehlteils/e innerhalb einer Woche durch den/die Entleiher/-in zu tätigen. Wird der/die Entleiher/-in dieser Aufforderung nicht gerecht, ist mit einem Vermerk zurechnen.

(5) Der/Die Entleiher/-in ist nach § 4 Abs. 5 und Abs. 6 des Leihvertrages dazu angehalten das Material pfleglich und sauber zu behandeln und es im selben Zustand, wie zu Beginn des Leihverhältnisses zurück zu bringen. Wird der/die Entleiher/-in dem nicht gerecht, ist ein Vermerk die Folge.

§ 4 Verlust oder Beschädigung von Material

(1) Bei Verlust oder Beschädigung an einem ausgeliehen Artikel ist der/die Entleiher/-in nach § 6 des Ausleihvertrages der Hochschule für angewandte Wissenschaft dafür haftbar zu machen.

(2) Der beschädigte Artikel muss durch den/die Entleiher/-in innerhalb von zwei Wochen ersetzt oder repariert werden.

Stand 14.05.2020